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Touristensteuer in Spanien 2026: Sätze nach Region

Welche spanischen Regionen 2026 eine Touristensteuer erheben, was eine Ferienwohnung pro Gast und Nacht zahlt, wer befreit ist und wer sie abführt.

Das Apartop-Team11 Min. Lesezeit

Einnahmenübersicht einer Ferienwohnung mit berechneter Touristensteuer
In diesem Artikel

Wenn Sie eine Ferienwohnung in Spanien besitzen, hängt es ganz von ihrem Standort ab, ob Sie eine Touristensteuer erheben müssen. Stand Oktober 2026 erheben nur Katalonien und die Balearen eine Touristensteuer in der ganzen Region. Galicien erhebt sie nur in den Gemeinden, die sich dafür entschieden haben (Santiago de Compostela, A Coruña und seit dem 1. Oktober 2026 Vigo). Das Baskenland (Álava, Bizkaia und Gipuzkoa) beginnt am 1. Januar 2027. Andalusien, die Region Valencia, Madrid und das übrige Spanien haben keine. In Asturien liegt ein Gesetzentwurf noch im Regionalparlament.

Unten finden Sie eine Tabelle nach Regionen für eine vivienda de uso turístico (VUT), den spanischen Rechtsbegriff für eine lizenzierte Ferienwohnung oder ein Ferienhaus. Sie enthält den Satz pro Gast und Nacht, die Befreiungen, die Höchstzahl steuerpflichtiger Nächte und wer die Steuer einziehen und erklären muss. Jede Zahl haben wir am 11. Oktober 2026 bei den regionalen Steuerbehörden, in den Amtsblättern und bei den Rathäusern geprüft (Links am Ende).

Übersichtstabelle nach Region

RegionSteuer 2026?Ferienwohnung, pro Gast und NachtMax. NächteAltersbefreiung
Katalonien (Stadt Barcelona)✅4,50 € + 5 € städtischer Zuschlag (bis 31.03.2027)7Unter 17
Katalonien (übrige)✅1,75 € (2,50 € ab 01.04.2027)7Unter 17
Balearen✅2 € (Mai–Okt.), 0,50 € (Nov.–Apr.) + MwSt.Keine Grenze; 50 % weniger ab der 9. NachtUnter 16
Galicien: Santiago✅2 €5Unter 18
Galicien: A Coruña✅2 €5Unter 18
Galicien: Vigo✅ ab 01.10.20261,46 €2 bis 30.06.2027, danach 5Unter 18
Baskenland (Álava, Bizkaia, Gipuzkoa)Ab 01.01.20274,50–6,50 €, von jeder Gemeinde festgelegt6Unter 18
Asturien❌ Gesetzentwurf im ParlamentVorgeschlagen: 2,50 €Vorgeschlagen: 5—
Kanarische Inseln❌ Keine regionale SteuerMogán: lokale Gebühr von 0,15 €, vom TSJC aufgehoben (Urteil nicht rechtskräftig)——
Region Valencia❌ 2023 abgeschafft (Decreto-ley 12/2023)———
Andalusien❌———
Madrid und alle übrigen Regionen❌———

Katalonien: am teuersten, vor allem Barcelona

Die Steuer auf Aufenthalte in touristischen Einrichtungen (IEET) regelt das katalanische Gesetz 5/2017. Das Gesetz 2/2026 vom 6. März (DOGC vom 10. März 2026, BOE vom 23. März 2026), das die Gesetzesdekrete 6/2025 und 10/2025 ersetzte, hat sie ab dem 1. April 2026 erhöht. Nach der katalanischen Steuerbehörde (Agència Tributària de Catalunya, ATC) zahlt eine Ferienwohnung:

  • Stadt Barcelona: 4,50 € plus einen städtischen Zuschlag von 5 € (1. April 2026 bis 31. März 2027). Nach der städtischen Steuersatzung 2.2 steigt der Zuschlag auf 6 € (ab 1. April 2027), 7 € (ab 1. April 2028) und 8 € (ab 1. April 2029). Das ergibt heute 9,50 € pro Gast und Nacht.
  • Übriges Katalonien: 1,75 € bis zum 31. März 2027, danach 2,50 €.
  • Lokale Zuschläge ab dem 1. Oktober 2026: Castelldefels, Esplugues de Llobregat, L'Hospitalet de Llobregat, El Prat de Llobregat, Sabadell, Sant Cugat del Vallès und Sant Just Desvern erheben jeweils einen eigenen. Für eine Ferienwohnung sind es bis zum 31. März 2027 1,75 € (0,90 € in Esplugues). Ab dem 1. April 2027 nennt die ATC 2,50 € (2,40 € in Castelldefels und 1,20 € in Esplugues; Sant Just Desvern hat seinen Betrag noch nicht veröffentlicht).

Befreit: Personen unter 17 Jahren, Aufenthalte aus bestimmten gesundheitlichen Gründen, Aufenthalte im Rahmen öffentlich finanzierter Sozialprogramme und höhere Gewalt. Besteuert werden nur die ersten 7 Nächte pro Gast und zusammenhängendem Aufenthalt, Zuschlag inbegriffen.

Wer einzieht und erklärt: Der Gast zahlt, aber der Eigentümer oder Betreiber handelt als sustituto, also als die Person, die an Stelle des Gastes gesetzlich haftet. Sie ziehen die Steuer ein und geben zweimal im Jahr eine Erklärung bei der ATC ab: vom 1. bis 20. Oktober für Aufenthalte von April bis September und vom 1. bis 20. April für Aufenthalte von Oktober bis März (Modelos 950, 940 oder 920). Auch wenn Sie im Ausland leben, brauchen Sie für die Anmeldung und die Erklärungen eine spanische Steuernummer (NIE). Die meisten ausländischen Eigentümer beauftragen damit einen örtlichen Gestor oder eine Verwaltungsfirma.

Balearen: die Steuer für nachhaltigen Tourismus

Die sogenannte Ecotasa ist die Steuer auf touristische Aufenthalte nach dem balearischen Gesetz 2/2016. Laut dem offiziellen Rechner der Regionalregierung zahlt eine Ferienwohnung (vivienda turística) 2 € pro Gast und Nacht vom 1. Mai bis 31. Oktober und 0,50 € vom 1. November bis 30. April, jeweils zuzüglich 10 % Mehrwertsteuer.

  • Ab der 9. Nacht in derselben Unterkunft halbiert sich die Steuer.
  • Befreit: Personen unter 16 Jahren.
  • Wer erklärt: der Betreiber, bei der balearischen Steuerbehörde (ATIB). Ferienwohnungen können im Pauschalverfahren (estimación objetiva) besteuert werden, bei dem die ATIB den Bescheid ausstellt. Klären Sie mit der ATIB, welches Verfahren und welcher Kalender für Sie gelten.

Galicien: nur dort, wo die Gemeinde mitmacht

Das galicische Gesetz 5/2024 hat eine regionale Steuer auf touristische Aufenthalte geschaffen und erlaubt jeder Gemeinde (concello), einen freiwilligen lokalen Zuschlag zu erheben. Mindestens 80 % der Einnahmen müssen in nachhaltigen Tourismus fließen. Sie zahlen nur, wenn Ihre Immobilie in einer Gemeinde mit genehmigter Satzung liegt:

  • Santiago de Compostela (seit 1. Oktober 2025): 2 € pro Gast und Nacht für eine VUT. Das galicische Recht kennt zudem eine andere Kategorie, die vivenda turística, die 1 € zahlt. Befreit sind unter anderem Minderjährige und Menschen mit einer Behinderung von 65 % oder mehr. Die Erklärung erfolgt halbjährlich auf der Website des Rathauses: vom 1. bis 20. Juli und vom 1. bis 20. Januar.
  • A Coruña (Steuersatzung Nr. 34, veröffentlicht im Provinzamtsblatt von A Coruña am 26. September 2025, in Kraft ab dem Folgetag): ebenfalls 2 € für eine VUT, mit höchstens 5 Nächten. Befreit: nicht emanzipierte Minderjährige, Menschen mit einer Behinderung von 65 % oder mehr und Aufenthalte im Rahmen von Sozialprogrammen. Die Erklärung erfolgt halbjährlich beim Rathaus, zu denselben Terminen wie in Santiago.
  • Vigo (Steuersatzung Nr. 54, endgültig beschlossen am 7. September 2026, veröffentlicht im Provinzamtsblatt von Pontevedra am 11. September 2026; gilt ab dem 1. Oktober 2026): 1,46 € pro Gast und Nacht für eine VUT (0,73 € für eine vivenda turística). Bis zum 30. Juni 2027 werden die Nächte 3 bis 5 mit null berechnet, sodass nur die ersten 2 Nächte besteuert werden; ab dem 1. Juli 2027 liegt die Grenze bei 5 Nächten. Befreit sind unter anderem nicht emanzipierte Minderjährige und Menschen mit einer Behinderung von 65 % oder mehr. Die Erklärung erfolgt halbjährlich auf der Website des Rathauses: bis zum 31. Juli und bis zum 31. Januar (Oktober bis Dezember 2026 bis zum 31. Januar 2027).

Baskenland: ab dem 1. Januar 2027

Im Baskenland ist die Steuer kommunal, und jede Provinz legt den Rahmen mit einem eigenen Provinzgesetz (norma foral) fest: Álava (Norma Foral 13/2026 vom 10. Juni, BOTHA vom 22. Juni 2026), Gipuzkoa (Norma Foral 3/2026 vom 12. Juni, BOPV vom 25. Juni 2026) und Bizkaia (Norma Foral 3/2026 vom 17. Juni, BOB vom 26. Juni 2026, berichtigt im BOB vom 22. Juli 2026). Alle drei gelten ab dem 1. Januar 2027 und stimmen im Wesentlichen überein: Jede Gemeinde legt den Satz für Ferienwohnungen zwischen 4,50 € und 6,50 € fest. Hat eine Gemeinde ihre Satzung nicht rechtzeitig beschlossen, gilt der Höchstsatz.

  • Bis zu 6 Nächte pro Gast und Aufenthalt.
  • Befreit: Personen unter 18 Jahren, Menschen mit einer Behinderung von 65 % oder mehr oder mit Pflegebedürftigkeit Grad II–III nach spanischem Recht (plus eine Begleitperson) sowie öffentlich finanzierte Sozialaufenthalte.
  • Die Gemeinden können die Steuer um bis zu 100 % senken (Gemeinden mit wenigen touristischen Betten, zum Beispiel 25 oder weniger) oder einen Zuschlag von bis zu 50 % erheben, wo das touristische Angebot oder die Belastung hoch ist.
  • Wer erklärt: der Eigentümer als sustituto, mit vierteljährlichen Erklärungen an das Rathaus.
  • Buchungen vor dem 5. Februar 2026 werden nicht besteuert.

Die Rathäuser beschließen in diesem Herbst ihre Satzungen mit dem tatsächlichen Satz; prüfen Sie die Ihrer Gemeinde vor Januar 2027.

Regionen ohne Steuer (und laufende Gesetzentwürfe)

  • Andalusien (Costa del Sol, Sevilla, Granada…): keine Touristensteuer. Die Regionalregierung lehnt sie ab, und die Rathäuser können keine eigene einführen. Eine Wohnung in Málaga oder Marbella erhebt dafür heute nichts.
  • Region Valencia (einschließlich Alicante und Costa Blanca): Das Gesetz 7/2022 vom 16. Dezember schuf eine Steuer auf touristische Aufenthalte, die am 19. Dezember 2023 in Kraft treten sollte. Das Gesetzesdekret 12/2023 vom 10. November (DOGV vom 14. November 2023) hob dieses Gesetz auf, bevor es je angewendet wurde, und das Regionalparlament bestätigte dies am 30. November 2023. 2025 und 2026 wurde kein neues Gesetz veröffentlicht.
  • Asturien: Am 29. Juni 2026 hat die Regionalregierung einen Gesetzentwurf zur Steuer auf touristische Aufenthalte beschlossen, mit dem die Rathäuser 0,50–3 € pro Nacht erheben könnten (2,50 € für Ferienwohnungen im Entwurf). Er gälte nur vom 1. Juni bis 30. September und in der Osterwoche, für bis zu 5 Nächte. Er ist noch kein Gesetz: Ende September 2026 lag er noch dem Regionalparlament (Junta General) vor.
  • Kanarische Inseln: keine regionale Steuer. Mogán erhebt eine lokale Gebühr von 0,15 € pro Gast und Nacht, doch das Obergericht der Region (TSJC) hat die Satzung aufgehoben (Urteil vom 28. Mai 2026, bekannt gemacht am 13. Juli 2026). Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Laut Presse geht das Rathaus vor den Obersten Gerichtshof und erhebt die Gebühr bis dahin weiter. Liegt Ihre Immobilie in Mogán, fragen Sie beim Rathaus nach. Die Ökogebühr am Teide betrifft Wanderwege, nicht Unterkünfte.
  • Überall sonst: Stand Oktober 2026 haben wir keine Steuer auf touristische Aufenthalte gefunden.

So machen Sie es richtig

  1. Prüfen Sie die Art Ihrer Unterkunft. Die obigen Sätze gelten für Ferienwohnungen (VUT). Hotels, Ferienapartmentanlagen und Landhäuser zahlen andere Sätze.
  2. Zählen Sie Gäste und Alter. Sie brauchen die Geburtsdaten, die Sie ohnehin für die polizeiliche Gästemeldung erheben (SES.HOSPEDAJES; siehe unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung).
  3. Wenden Sie die Höchstzahl an Nächten an (7 in Katalonien, 6 im Baskenland, 5 in Galicien). Auf den Balearen außerdem die Saison und den Rabatt ab der 9. Nacht.
  4. Weisen Sie sie gesondert aus, auf der Rechnung oder Quittung (wenn Sie Rechnungen ausstellen, lesen Sie auch VeriFactu bei Ferienvermietung). Airbnb und Booking.com ziehen sie nicht immer für Sie ein; prüfen Sie jeden Kanal.
  5. Bewahren Sie Nachweise für Befreiungen auf (Ausweis eines Kindes, Behindertenausweis).
  6. Erklären Sie fristgerecht, mit dem richtigen Formular bei der richtigen Stelle: halbjährlich in Katalonien und Galicien, vierteljährlich im Baskenland.

Wie Apartop das erledigt

Apartop berechnet die Touristensteuer automatisch nach Region und Gemeinde für jede Buchung, jede Rechnung und jede Eigentümerabrechnung. Dafür nutzt es die Adresse der Immobilie, die Nächte und die Gäste. Hat der Gast den Online-Check-in gemacht, kennt Apartop sein Geburtsdatum und lässt alle aus, die altersbedingt befreit sind. Abgedeckt sind bereits Barcelona mit Zuschlag, das übrige Katalonien mit lokalen Zuschlägen, die Balearen mit Saison und Rabatt ab der 9. Nacht, Santiago, A Coruña, Vigo (bis Juni 2027 nur 2 Nächte) und ab 2027 das Baskenland.

Die automatische Berechnung gilt für Ferienwohnungen. Für andere Unterkunftsarten können Sie Ihren eigenen Satz eingeben. Die Steuer erscheint auch auf Ihren Buchungsrechnungen und in der Nettorendite jeder Immobilie in den Statistiken. Im Pro-Tarif erhalten Sie für Ihren Gestor eine Excel-Übersicht mit der Steuer nach Quartal und Gemeinde, fertig für die Erklärung. Zu den Mieteinnahmen selbst siehe Einnahmen aus Ferienvermietung versteuern.

Sie können kostenlos starten, dauerhaft kostenlos für bis zu 2 Immobilien, oder sich die Pro-Preise ansehen.

Häufige Fragen

Gibt es in Málaga oder im übrigen Andalusien eine Touristensteuer?

Nein. Andalusien hat keine Steuer auf touristische Aufenthalte, und die Rathäuser können keine eigene einführen.

Wie hoch ist die Touristensteuer für eine Ferienwohnung in Barcelona?

Seit dem 1. April 2026 sind es 4,50 € katalanische Steuer plus 5 € städtischer Zuschlag: 9,50 € pro Gast und Nacht, für bis zu 7 Nächte. Unter 17-Jährige zahlen nicht. Der Zuschlag steigt im April 2027 auf 6 €.

Wer zahlt: der Gast oder der Eigentümer?

Der Gast trägt die Steuer, aber der Eigentümer oder Betreiber zieht sie ein und führt sie als sustituto an die Steuerbehörde ab. Vergessen Sie, sie zu berechnen, schulden Sie sie trotzdem.

Ich lebe im Ausland. Muss ich trotzdem Erklärungen abgeben?

Ja. Die Pflicht hängt an der Immobilie, nicht an Ihrem Wohnsitz. Sie brauchen eine NIE und in der Praxis einen spanischen Gestor oder eine Verwaltungsfirma, die die regionalen Erklärungen abgibt.

Gibt es in Alicante oder Valencia eine Touristensteuer?

Nein. Sie wurde mit dem Gesetz 7/2022 geschaffen, aber durch das Gesetzesdekret 12/2023 vom 10. November aufgehoben, bevor sie je erhoben wurde, und das Regionalparlament hat die Aufhebung bestätigt. 2026 gibt es keine neue Steuer.

Enthält der kostenlose Tarif von Apartop die Touristensteuer?

Ja. Die automatische Berechnung nach Region und Gemeinde ist in jedem Tarif enthalten. Die Excel-Übersicht nach Quartal und Gemeinde für Ihren Gestor gibt es in Pro.

Quellen

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